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Naturschutz

Lichterfelde

Naturschuztgebiet Buckowseerinne

Unterschutzstellung der Buckowseerinne

Den Anstoß dazu gab Herr Max Conrad 1987 bei einem Besuch auf der väterlichen Hofstelle Feld-Torge, ohne zu ahnen, welche Konsequenzen sich einmal daraus ergeben würden. Als er erfuhr, dass ich mich seit 1985 im Rahmen der Gemeinde als Naturschutzhelfer für die Erhaltung der Umwelt einsetzte, sagte er scherzhaft zu mir: “ Ich zeige dir Orchideen Standorte, die ich aus meiner Jugendzeit kenne und Du stellst sie unter Schutz“. Er ahnte nicht, wie ernst ich das nahm. Noch im selben Jahr beantragte ich die Unterschutzstellung bei der Gemeinde Lichterfelde. Am 7.06.1989 befürwortete die Gemeinde ein Gebiet mit einer Größe von 5 ha meinen Antrag für die Weiterleitung an die Kreisverwaltung mit dem Datum vom 27.07.89. Der erste Entwurf  stellte sich jedoch für die Beantragung eines Naturschutzgebietes als zu klein heraus. Darum erging der Antag für ein Flächennaturdenkmal (FND) an den Kreis.

1. Antragsauschnitt an den Kreis für das FND

2. Entwurf für ein FND

3. Zeitungsartikel in der örtlichen Presse

Anregungen dafür erhielt ich durch meine Mitarbeit in der Ornithologischen Fachgruppe des Kulturbundes Eberswalde seit 1984 unter der Leitung von Herrn Wawrzyniak. Dort lernte ich auch Größen des Forstbetriebes Eberswalde, wie Herrn Dr. Klaus Jürgen Endtmann  (Leiter des Forstbotanischen Garten) , Prof. em. Dr. Joachim Oehlke (vom Entomologischen Institut in Eberswalde), Reimer Loose ( zuständig für Umwelt- und Naturschutz, Wasser und Energie im Kreis Eberswalde) und andere kennen, die sich für den Erhalt der Natur einsetzten auch wenn das in der DDR nicht vorrangig eingeordnet wurde. In der näheren Umgebung, an unsere Gemarkung angrenzend, gab es ein 1952 beschlossenes Landschaftsschutzgebiet „Choriner Endmoränenbogen“, das später in das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin einbezogen wurde.

http://www.nationale-naturlandschaften.de/biosphaerenreservate/

Zu den Schutzgebieten des Nationalparkprogramms der
ehemaligen DDR und weitere konzipierte Gebiete gehörte das Biosphaerenreservat (BR)

3 = BR Schorfheide-Chorin

Im Vorfeld der Vereinigung beider deutscher Staaten wurden in Art. 16 des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der BRD und der DDR Regelungen getroffen, eine deutsche Umweltunion zu entwickeln. Mit Inkrafttreten des Umweltrahmengesetzes der DDR am 01.07.1990 verpflichtete sich die DDR zur fast vollständigen Übernahme des Umweltrechts der BRD. In der letzten Sitzung des DDR-Kabinetts im September 1990 wurden ca. 10 % der Fläche der neuen Bundesländer zu Schutzgebieten erklärt. Dazu gehörte das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (1*) . Die entstandenen Bürgerbewegungen forderten ein derartiges Programm. Der heutige Prof. Dr. em. Michael Succow erhob im Oktober/ November 1989 in der Volkskammer die Forderung, diese Gebiete in Naturschutzgebiete und Nationalparke umzuwandeln. Am 21. Dezember 1989 hatte er ein Gespräch mit dem damaligen Minister für Umwelt und Wasserwirtschaft, Herrn Dr. Reichelt, der ihn bat in sein Ministerium zu kommen und als Stellvertreter des Umweltministers den Bereich Ressourcenschutz und Landnutzungsplanung aufzubauen. Er nahm dieses Angebot an und ab dem 15. Januar 1990 war er dann für diese Aufgabenstellung im Ministerium zuständig und die Übergangsregierung Modrow ließ relativ große Freiräume. Über die Ornithologische Fachgruppe erfuhr ich von dieser Entwicklung und da es mit der Unterschutzstellung des Flächendenkmales in der Buckowseerinne nicht so recht weiter ging, nahm ich Kontakt zu den genannten Personen auf und setzte mich dafür ein, dass die Buckowseerinne wenigstens ein Bestandteil des geplanten Biosphärenreservates werden kann und fand Gehör. In Lichterfelde hatte sich eine unabhängige Umweltgruppe gegründet. Mitglieder waren Gerhard Hoppe, Burkhard Huchatz, H. Böhme, H. Gurke B. Daenicke und weitere zeitweilig mitarbeitende Bürger. In Verbindung mit den zuständigen Behörden und unter großen Anstrengungen der Mitglieder kam es dann zu der Erweiterung des ursprünglichen Flächennaturdenkmalantrages auf ein Naturschutzgebiet Buckowseerinne. Die einstweilige Sicherung des FND erfolgte seit dem 16.03.1990.

Ein Antrag auf Veränderung der Abgrenzung am 23.08.1990, als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ Buckowseerinne als einstweilig gesichertes Gebiet: Beantragt am 26.06.1991 , einstweilige Sicherung seit 25.04.92, Unterschutzstellung – voraussichtlich 1995. Doch es ging schneller.
(Mit Verordnungsvorschlag) laut Kreistagsbeschluß Nr.221-91/93 vom 24.04.1993 (nach Brandenburgisches Naturschutzgesetz 24) und mit einer Größe von ca. 20 ha geschützt, wurden unsere Bemühungen belohnt. Schutzgebiet in der Presse veröffentlicht seit Mai 1993. Der Wunsch die Buckowseerinne als Bestandteil des Biosphärenreservates zu führen hatte sich auch erfüllt.
In dieser Zeit setzte auch die Vermarktung der gesamten DDR ein. Von Golfplätzen, Erholungsparks, Hotels und… war die Rede. Auch die Landschaft um Buckow war dabei sehr begehrt. Das belegen einige Zeitungsartikel aus dieser Zeit. Letztendlich hat die vor dieser Zeit entstandene Idee, die Landschaft für uns Bürger zu erhalten das Rennen gewonnen. Das es so bleibt, hat Bürger aus dem Umweltkreis dazu bewogen, in der Gemeinde mit zu arbeiten. (2*)

http://www.kirche-lichterfelde.de/html_unterseiten/Aktuelles/Schoepfungspfad/Schoepfungspfad_SK032014.pdf

http://www.letterboxing-germany.info/lbg_forum/viewtopic.php?t=2798

1*
Das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin wurde im Zuge des Nationalparkprogramms der DDR 1990 im Land Brandenburg gegründet.
In der Deutschen Demokratischen Republik stellte ab 1954 das Naturschutzgesetz – „Gesetz zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur“ die rechtliche Grundlage des Naturschutzes dar. Das Landeskulturgesetz (LKG) – „Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR“ mit der ersten Durchführungsverordnung zum LKG (Naturschutzverordnung) trat 1970 an die Stelle des Naturschutzgesetzes. Die Baumschutzverordnung der DDR wurde 1981 rechtskräftig. 1989 löste die erste Durchführungsverordnung zum LKG, in ihrer neuen Fassung – „Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten“ (Naturschutzverordnung von 1989) die Naturschutzverordnung von 1970 ab. In der DDR gab es 8 Kategorien geschützter Flächen und Objekte, von denen folgende Anwendung fanden: Naturschutzgebiet (NSG), Landschaftsschutzgebiet (LSG), Flächennaturdenkmal (FND), Naturdenkmal (ND) und Geschützte Parks.

 

 

 

Im Jahre 1911 gibt es im OKK S. 96 eine Meldung zur Unterschutzstellung der Höhenzüge von Buckow  (Es handelt sich hier sicher um Buckow Märkische Schweiz)

 

…..

Unterschutzstellung gab es in Lichterfelde auch im Jahre 1926.

-Oberbarnimer Kreiskalender 1934: Verordnung zum Schutze von Naturdenkmalen im Kreise Oberbarnim (illustriert)  S.100 unten

https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/frontdoor/index/index/searchtype/series/id/207/start/6/rows/10/yearfq/2015/docId/8416

-Zu den Naturdenkmählern in Oberbarnim zählte die Gerichtslinde in Lichterfelde ca. 300 Jahre alt, (OKK, „..befindet sich auf des Lebens Neige“), Standort: zwischen Neuendorfs und dem Stehberg

-Eine unter Schutz gestellte Eiche befindet sich heute noch südlich vom Friedhof. Bei einem Brand im Archiv in dem die Bestandsunterlagen lagerten, sind  die einzigen existierenden Listen verbrannt. Bei Wiedererstellung der Listen  wurde ihre erneute Eintragung vergessen. In der Liste des Rat des Kreises Eberswalde war sie registriert unter der Nr. 21 nach einem Gutachten des Forstinstitutes Nr. 2101, das aus dem Jahr 1975 stammt. 1990 waren folgende Daten bekannt:

Stammumfang:                    4,94 m           (6,06 m, Apr 2016, in 1,3 m Höhe)

Stammdurchmesser:          1,57 m

Höhe:                                     27     m

Kronendurchmeser:           23     m

geschätztes Alter:               250    Jahre

-Unter der Nr. 17  in dieser Kreisliste registriert, standen 2 Eichen am ehemaligen Weg zur Buckowseebadestelle. Die Nr. 18 hatten  Rotbuchen, die an der Lichterfelder Badestelle am Buckowsee standen und aus Sicherheitsgründen gefällt wurden.

-23 FFH-Gebiet Nr. 232 „Buckowseerinne“, EU-Nr. DE 3148-302

-Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide – Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Buckowseerinne

-Unter Prof. Dr. Jens Pape,  der an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde  Dissertationen, Master- und Bachelorarbeiten  begutachtete gab es die  betreute Abschlußarbeit – Bachelorarbeit: Kordges, Carolina. 2015. Erfassung von Amphibien (Bombina bombina, Hyla arborea, Triturus cristatus) und Moosjungfern (Leucorrhinia) an den Gewässern des FFH-Gebietes Buckowseerinne.

 

-Bündnis 90/Die Grünen verleihen Barnimer Umweltpreis 2016:

Den zweiten 1. Preis, ebenfalls mit 300 Euro Prämie dotiert, erhält das Projekt „Schöpfungspfad“ im Naturschutzgebiet „Buckowseerinne“ bei Lichterfelde.

-Liste der FFH-Gebiete mit signifikanten Vorkommen der Rotbauchunke bzw. des Kammmolches:

DE 3148-302232BuckowseerinneB

-Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Ornithologen

28.04.201147Schorfheide (BB, BAR); NSG Buckowseerinne (gesamt)Haseloff, Elisabeth

Artikel zusammen gestellt: Bernhard Daenicke, Breite Straße 17, 16559 Liebenwalde, bernhard.daenicke@googlemaill.com

https://dlive.tv/v/first8020+1s_2dRzgR

dieses Video wurde von mir ins Netz gestellt und ist frei verfügbar, wie auch alle anderen meiner Beiträge  dieser Hompage mit der Bezeichnung: https://lichterfelde932298122.wordpress.com, die von mir in das Internet gestellt wurde. Siehe auch über uns.

Fotos in G-Maps

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